Abmahngefahren - bitte lesen!

Thomas Wendt 26.06.2007 09:04 Abmahngefahren - bitte lesen!

Hallo,

vielen Dank an Claus Rodemer und HaRoS wegen der Abmahngefahren-Warnung. Es ging speziell um ein Foto vom Eiffelturm. Ich habe mal recherchiert und das ganze stellt wirklich eine Gefahr dar. Leider kann man gar nicht wissen, was alles abmahngefährdet ist, so dass nur ein Einstellen dieser Seite absolute Sicherheit gäbe.

Eine (unvollständige) Liste abmahngefährdeter Gebäude wurde aber hier mal zusammengestellt. Wenn Ihr Eure Fotos mal danach durchschauen könntet und ggf. löschen, wäre das nett.

Abmahnungen sind gefährlich - so muss meist eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden, die bei Nichteinhaltung sehr teuer (mehere Tausend Euro) würde. Gerade für den Betreiber, also mich, ist es immer schwer, völlig auszuschliessen, dass doch mal ein solches Bild, zu dem eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wurde, durchrutscht. Dazu kommen meist Anwaltskosten um die 1000¤ pro Abmahnung.

Diese Gefahren gelten auch für die Fotografen, also bitte ernst nehmen.

Gruß,
Thomas

Thomas Wendt 26.06.2007 09:06 Re: Abmahngefahren - bitte lesen!

Die Liste:

http://www.traum-projekt.com/forum/sitemap/t-82289.html

Gisela, Matthias und Jonas Frey 26.06.2007 11:48 Re: Abmahngefahren - bitte lesen!



Schweren Herzens habe ich einige Bilder gelöscht und wahrscheinlich müssen noch etliche weitere weg, wenn man rechtlich korrekt sein will.

In Deutschland gibt es die Panoramfreiheit, das heißt dass man von öffentlichen Wegen aus Architektur und bleibende Kunst fotografieren darf.

Bei Innenaufnahmen von neuer und besonderer Architektur bedarf es strenggenommen der Zustimmung des Architekten, da dieser das Urheheberrecht besitzt. Zum Beispiel dürfen somit auch keine Bilder vom Innenraum des neuen Berliner Hauptbahnhofes oder der modernen Flughafenbahnhöfe veröffentlicht werden, auch wenn die Bahn das Fotografieren erlaubt. Das Urheberrecht haben aber die Architekten und diese Recht wirkt, wenn es um die Veröffentlichung geht. Meine U-Bahnhofbilder müsste ich nahezu alle löschen, auch wenn ich eine Fotografiergenehmigung hatte.

Innenaufnahmen alter Kirche sind keine Problem, allenfalls wenn dort moderne Kunstwerke zu sehen sind. Bei Neubauten kann das anders aussehen.

Kunstwerke im öffentlichen Raum darf man dann nicht veröffentlichen, wenn sie nur vorübergehend sind, also die Fußballschuhe in Berlin muss ich wieder löschen. Auch nur kurzzeite Lichtinstallationen dürfen nicht gezeigt werden. Die Kunstwerk müssen "bleibend" an ihre Ort sein, dann darf ich Bilder veröffentlichen, wenn ich mich auf öffentlichen Wegen befinde.

Auch gibt es urheberrechtliche Probleme Werbeplakate usw. als Hauptmotiv auf Bildern zu veröffentlichen, da diese nicht bleibend sind.

Wie es damit auf Fahrzeugen aussieht (Werbeloks) ist wahrscheinlich noch nicht richtig geklärt, möglicherweise könnte dies auch untersagt werden.

Der ICE ist nach dem Geschmacksmuterrecht geschützt, meines Wissens braucht man dann nur bei kommerzieller Verwendung eine Zustimmung der Bahn. Er ist aber auf der Liste von Thomas Wendt aufgeführt.
In Frankreich gibt es gar kein Panoramrecht, deshalb dürfen Aufnahmen von besonderer neue Architektur oder auch bleibende Kunstwerke wie die Beleuchtung des Eifelturms nicht veröffentlicht werden.

Das Atomium in Brüssel darf sogar überhaupt nicht fotografiert werden.

Für die Veröffentlichung unser Aufnahmen sind wir etlichen rechtlichen Beschränkungen ausgesetzt, die uns oftmals gar nicht so bewusst sind.
In Frankreich gibt es wohl auch schon Probleme bei Landschaftsaufnahmen.

Vielleicht müssten wir uns rechtlich beraten lassen, was überhaupt geht und wo es möglicherweise kritisch werden kann.

Matthias

Thomas Wendt 26.06.2007 13:35 Re: Abmahngefahren - bitte lesen!

Hallo Matthias,

danke für die Zusammenfassung. Das ist ja wirklich ein ganz schwieriges Thema. Ich fürchte, selbst wenn man sich rechtlich beraten lässt (was sicher zu einem 40seitigen Dokument führen würde) kann man nicht immer alle Einschränkungen im Kopf haben.

Man wird wohl so eine Seite immer nur mit einem mulmigen Gefühl betreiben können.

Gruß,
Thomas

Stephan Seelemann 27.06.2007 10:15 Re: Abmahngefahren - bitte lesen!

Thomas Wendt schrieb:


Man wird wohl so eine Seite immer nur mit einem mulmigen Gefühl betreiben können.

Gruß,
Thomas



Eine Rechtsschutzversicherung wäre vielleicht ganz gut!
Gruß,
Stephan

Stefan Kilian 15.08.2007 20:51 Re: Abmahngefahren - bitte lesen!

Stephan Seelemann schrieb:

Thomas Wendt schrieb:

Danke für die Infos. Schade ist es, denn ich hatte mich schon sehr darauf gefreut euch sehr schöne Fotos von Bfe der SLB zu zeigen, die mir auch noch richtig gut gelungen sind. Wenn sie jemand haben möchte, schicke ich sie gerne per Mail. Ich denke, das wird ja wohl noch erlaubt sein. Ansonsten Thomas, ich werde mich bemühen, dir und mir keine Schwierigkeiten zu machen. Euch noch ne gute Zeit.
LG Stefan Kilian

Man wird wohl so eine Seite immer nur mit einem mulmigen Gefühl betreiben können.

Gruß,
Thomas



Eine Rechtsschutzversicherung wäre vielleicht ganz gut!
Gruß,
Stephan