Zurück zum Forum
Re: Abmahngefahren - bitte lesen!
(Gisela, Matthias und Jonas Frey, 26.06.2007 11:48)
Schweren Herzens habe ich einige Bilder gelöscht und wahrscheinlich müssen noch etliche weitere weg, wenn man rechtlich korrekt sein will.
In Deutschland gibt es die Panoramfreiheit, das heißt dass man von öffentlichen Wegen aus Architektur und bleibende Kunst fotografieren darf.
Bei Innenaufnahmen von neuer und besonderer Architektur bedarf es strenggenommen der Zustimmung des Architekten, da dieser das Urheheberrecht besitzt. Zum Beispiel dürfen somit auch keine Bilder vom Innenraum des neuen Berliner Hauptbahnhofes oder der modernen Flughafenbahnhöfe veröffentlicht werden, auch wenn die Bahn das Fotografieren erlaubt. Das Urheberrecht haben aber die Architekten und diese Recht wirkt, wenn es um die Veröffentlichung geht. Meine U-Bahnhofbilder müsste ich nahezu alle löschen, auch wenn ich eine Fotografiergenehmigung hatte.
Innenaufnahmen alter Kirche sind keine Problem, allenfalls wenn dort moderne Kunstwerke zu sehen sind. Bei Neubauten kann das anders aussehen.
Kunstwerke im öffentlichen Raum darf man dann nicht veröffentlichen, wenn sie nur vorübergehend sind, also die Fußballschuhe in Berlin muss ich wieder löschen. Auch nur kurzzeite Lichtinstallationen dürfen nicht gezeigt werden. Die Kunstwerk müssen "bleibend" an ihre Ort sein, dann darf ich Bilder veröffentlichen, wenn ich mich auf öffentlichen Wegen befinde.
Auch gibt es urheberrechtliche Probleme Werbeplakate usw. als Hauptmotiv auf Bildern zu veröffentlichen, da diese nicht bleibend sind.
Wie es damit auf Fahrzeugen aussieht (Werbeloks) ist wahrscheinlich noch nicht richtig geklärt, möglicherweise könnte dies auch untersagt werden.
Der ICE ist nach dem Geschmacksmuterrecht geschützt, meines Wissens braucht man dann nur bei kommerzieller Verwendung eine Zustimmung der Bahn. Er ist aber auf der Liste von Thomas Wendt aufgeführt.
In Frankreich gibt es gar kein Panoramrecht, deshalb dürfen Aufnahmen von besonderer neue Architektur oder auch bleibende Kunstwerke wie die Beleuchtung des Eifelturms nicht veröffentlicht werden.
Das Atomium in Brüssel darf sogar überhaupt nicht fotografiert werden.
Für die Veröffentlichung unser Aufnahmen sind wir etlichen rechtlichen Beschränkungen ausgesetzt, die uns oftmals gar nicht so bewusst sind.
In Frankreich gibt es wohl auch schon Probleme bei Landschaftsaufnahmen.
Vielleicht müssten wir uns rechtlich beraten lassen, was überhaupt geht und wo es möglicherweise kritisch werden kann.
Matthias
Zurück zum Forum