Gefunden. Wer nach links abgebogen ist, dann wieder nach rechts, hat nichts falsch gemacht (wenn man mal davon ausgeht, dass das kurze Teilstück ...
Gefunden. Wer nach links abgebogen ist, dann wieder nach rechts, hat nichts falsch gemacht (wenn man mal davon ausgeht, dass das kurze Teilstück dazwischen befahren werden darf). 2.11.2007
Ein paar Meter weiter folgt eine Gabelung.

Gefunden.

Wer nach links abgebogen ist, dann wieder nach rechts, hat nichts falsch gemacht (wenn man mal davon ausgeht, dass das kurze Teilstück dazwischen befahren werden darf). 2.11.2007

Hier endet der gemeinsame Rad- und Fußweg durch den Bürgerpark. Das Einfahren auf die Fahrbahn ist hier nicht optimal gelöst, da man als Radfahrer sich nicht hinter der Ampel einordnen kann. Solche Verkehrspunkte führen häufig zu Missverständnissen, da viele Verkehrsteilnehmer hier von einem regelwidrigen Verhalten des Radfahrers ausgehen. 2.11.2007
Thomas Wendt
1261 800x600 Px, 02.11.2007
Um es noch einmal deutlich zu sagen, weil einige radelnde "Kollegen" es nicht wissen: Radfahren ist hier (sinnvollerweise) verboten! Das Grünanlagenschild gilt auch ohne Zusatzschild. Hunde müssen an der Leine geführt werden. 2.11.2007, Berlin Pankow
Thomas Wendt
829 800x600 Px, 02.11.2007
Genug gemeckert. Es gibt auch positive Radverkehrsanlagen, wie z.B. hier die Unterführung der S-Bahn nahe der Wollankstraße. Während Kraftfahrzeuge die Wilhelm-Kuhr-Straße hier nicht weiter benutzen dürfen, ist Radfahrern dies erlaubt. Würde man hier, wie an vielen Stellen üblich, das Radfahren verbieten, ergäben sich für Radfahrer große Umwege entlang an Hauptstraßen mit mehreren Kreuzungen. Solche Nischenlösungen, die weite Umwege ersparen und ausnahmsweise das Radfahren ermöglichen sind für einen attraktiven, reibungslosen Radverkehr absolut notwendig. 2.11.2007
Thomas Wendt
1038 800x600 Px, 02.11.2007
Auch Vekehrsplaner sollten sich an die Regeln halten. Müssen aber nicht. Hier wurde (wie fast immer bei Radwegen im gesamten Bundesgebiet) alles falsch gemacht. Radweg zu eng, schlecht einsehbar, daher gefährlich im Kreuzungsbereich, Fußweg wirkt auch zu eng. Die für eine Benutzungspflicht erforderliche Gefährdung auf der Fahrbahn ist in Ermangelung von Kraftfahrzeugen nicht zu erkennen. Hier wäre selbst ein nicht benutzungspflichtiger Radweg unsinnig. Leider hat die gesetzliche Änderung im Radwegebau vor 10 Jahren, die erstmals Qualitätskriterien vorgab, sich bisher kaum auf die Realität ausgewirkt. Am Teltowkanal, Teltow, August 2007
Thomas Wendt
982  2 800x600 Px, 23.08.2007