Müssen aber nicht. Hier wurde (wie fast immer bei Radwegen im gesamten Bundesgebiet) alles falsch gemacht. Radweg zu eng, schlecht einsehbar, daher gefährlich im Kreuzungsbereich, Fußweg wirkt auch zu eng. Die für eine Benutzungspflicht erforderliche Gefährdung auf der Fahrbahn ist in Ermangelung von Kraftfahrzeugen nicht zu erkennen. Hier wäre selbst ein nicht benutzungspflichtiger Radweg unsinnig. Leider hat die gesetzliche Änderung im Radwegebau vor 10 Jahren, die erstmals Qualitätskriterien vorgab, sich bisher kaum auf die Realität ausgewirkt. Am Teltowkanal, Teltow, August 2007
Was hat denn das mit ´nem Radweg zu tun? Das ist doch höchstens 60cm breit! Allerdings ist´s noch bescheuerter, wenn die Ragwege anderthalb Meter breit sind und die Radfahrer trotz besten Zustandes der Radweges auf der Straße fahren. Dann kan man sich die mit Millionenaufwand gebauten Radwege nämlich auch sparen.
Hallo Kai,
Radwege auf dem Gehweg sollte man sich völlig sparen und lieber im Bedarfsfall die Fahrbahn etwas verbreitern, um 1/2 Spur. Wie man an meinen Radwegbildern sieht, sind die damit verbundenen Probleme bis heute von den meisten Gemeinden weder (an)erkannt worden, noch gibt es Lösungsansätze. Mir als Radfahrer ist es auch egal, ob ein Radweg was gekostet hat - das ist für mich kein Argument, im Kreuzungsbereich mein Leben aufs Spiel zu setzen. Der ADFC setzt sich übrigens für eine generelle Aufhebung der Benutzungspflicht ein. Es gibt auch positive Beispiele von Radwegen, die habe ich in der Galerie hervorgehoben.
Gruß,
Thomas