Nachdem Berlin im Jahre 2005 Ordnungsamt-Streifen einführte, kam es regelmäßig zu Konflikten in Grünanlagen
Nachdem Berlin im Jahre 2005 Ordnungsamt-Streifen einführte, kam es regelmäßig zu Konflikten in Grünanlagen. Diese werden seit jeher vom Radverkehr gerne benutzt, und die bis dahin zuständige Polizei drückte fast immer ein Auge zu. Die Ordnungsämter legten das Grünanlagengesetz strenger aus und baten Radfahrer häufig zur Kasse. Das wiederum passte nicht ins Senatskonzept der Erhöhung des Radverkehrsanteils. Die Lösung sind, je nach Bezirk, extra für den Radverkehr freigegebene Wege. Meist wird die Freigabe explizit unter dem links zu sehenden (den Radverkehr generell ausschliessenden) Grünanlagenschild angebracht. Im Bürgerpark in Pankow hat man unüblicherweise, weiter hinten zu sehen, einen gemeinsamen Rad- und Fußweg ausgeschildert. Kurios: Um diesen zu erreichen, muss man das Grünanlagenschild passieren, unter dem das Radfahren ausdrücklich verboten wird. 31.5.2007
Brücke über das Nesenbachtal in Stuttgart-Vaihingen: Blick in die Straßenfahrbahnebene der 151 Meter langen Brücke.

Nachdem Berlin im Jahre 2005 Ordnungsamt-Streifen einführte, kam es regelmäßig zu Konflikten in Grünanlagen.

Diese werden seit jeher vom Radverkehr gerne benutzt, und die bis dahin zuständige Polizei drückte fast immer ein Auge zu. Die Ordnungsämter legten das Grünanlagengesetz strenger aus und baten Radfahrer häufig zur Kasse. Das wiederum passte nicht ins Senatskonzept der Erhöhung des Radverkehrsanteils. Die Lösung sind, je nach Bezirk, extra für den Radverkehr freigegebene Wege. Meist wird die Freigabe explizit unter dem links zu sehenden (den Radverkehr generell ausschliessenden) Grünanlagenschild angebracht. Im Bürgerpark in Pankow hat man unüblicherweise, weiter hinten zu sehen, einen gemeinsamen Rad- und Fußweg ausgeschildert. Kurios: Um diesen zu erreichen, muss man das Grünanlagenschild passieren, unter dem das Radfahren ausdrücklich verboten wird. 31.5.2007

Nett gemeint, falsch gemacht. Der Mauerradweg begleitet hier die Straße Am Bürgerpark. Von der Radwegqualität mal abgesehen verstößt die Ausschilderung mit Benutzungspflicht gegen die rechtlichen Grundsätze des Radwegbaus. Auf der Fahrbahn fährt allenfalls jede Minute ein Auto. Hier wäre eine freiwillige Variante geeigneter. 31.5.2007
Thomas Wendt
894 800x600 Px, 31.05.2007
Es gibt zwei Arten von Fahrradstreifen. Dies hier ist die "freiwillige" Variante, die von Pkw mitgenutzt werden darf. Die andere Variante hätte eine durchgezogene Linie und keine rechts parkenden Pkw, sowie ein blaues Radwegschild. Hier fährt man am besten sehr weit links, das Lenkerende schon fast über die linke Markierung herausragend. Sonst gefährdet man sich selbst durch öffnende Türen. Vorstehende Fahrzeuge wie den VW-Bus ganz vorne umfährt man, wenn möglich, nicht mehr auf dem Radstreifen - oder nur langsam. Hier besteht Gefahr durch unerwartet hervortretende Fußgänger. Berlin Wilhelmstraße, 18.3.2007
Thomas Wendt
1215 800x600 Px, 22.03.2007
Ganz besonders ungünstig sind Radwege in Bereichen mit viel querendem Fußgängerverkehr, so z.B. im Haltestellenbereich. Hier kommt es bestenfalls zu Konflikten, schlimmstenfalls zu gefährlichen Situationen. Bei dieser Stelle an der Köpenicker Straße, Berlin, kommen die Fußgänger aus der U-Bahn-Station Elsterwerdaer Platz (hinter dem Fotostandpunkt) und queren den Radweg mit dem Rücken zur Fahrbahn, um an der Bushaltestelle nach den Abfahrtzeiten zu gucken. Radfahrer aufgepasst: Hält ein Bus, so haben die Fußgänger Vorrang! Weiter gehts übrigens auf einem teilweise nur 50cm breiten Fahrbahnstreifen - viel Spaß! Umfahrungsmöglichkeiten Richtung Köpenick: Grabensprung (breit und kaum befahren), dann weiter auf der Alberichstraße (Fahrradstraße mit wenig Pkw-Verkehr), dann entweder Wuhlewanderweg (formal nur ordnungswidrig mit Rad benutzbar, da Grünanlage) oder bei stärkeren Nerven die Kaulsdorfer Straße entlang.
Thomas Wendt
1006 800x600 Px, 22.03.2007
Ein Plädoyer zweier Fußgänger gegen Radwege an kaum befahrenen Straßen. Ordnungswidrig seitens eines Radfahrers wäre es, auf den Fußweg auszuweichen. Auf der Fahrbahn ist man als Radler hier besser aufgehoben. Leider führen solche Radwege dazu, dass manch autofahrender Zeitgenosse sich provoziert fühlt und hupt oder besonders nah überholt. Benutzt werden muss dieser Radweg indes nicht, er hat kein blaues Radwegschild. Gehupt werden darf in der Stadt generell nicht, außer in Gefahrensituationen. Alt Stralau, 17.2.2007
Thomas Wendt
1281 800x600 Px, 17.02.2007