Ein Plädoyer zweier Fußgänger gegen Radwege an kaum befahrenen Straßen
Ein Plädoyer zweier Fußgänger gegen Radwege an kaum befahrenen Straßen. Ordnungswidrig seitens eines Radfahrers wäre es, auf den Fußweg auszuweichen. Auf der Fahrbahn ist man als Radler hier besser aufgehoben. Leider führen solche Radwege dazu, dass manch autofahrender Zeitgenosse sich provoziert fühlt und hupt oder besonders nah überholt. Benutzt werden muss dieser Radweg indes nicht, er hat kein blaues Radwegschild. Gehupt werden darf in der Stadt generell nicht, außer in Gefahrensituationen. Alt Stralau, 17.2.2007
Das Kunstgewerbeschule in der Holzgartenstraße.

Ein Plädoyer zweier Fußgänger gegen Radwege an kaum befahrenen Straßen.

Ordnungswidrig seitens eines Radfahrers wäre es, auf den Fußweg auszuweichen. Auf der Fahrbahn ist man als Radler hier besser aufgehoben. Leider führen solche Radwege dazu, dass manch autofahrender Zeitgenosse sich provoziert fühlt und hupt oder besonders nah überholt. Benutzt werden muss dieser Radweg indes nicht, er hat kein blaues Radwegschild. Gehupt werden darf in der Stadt generell nicht, außer in Gefahrensituationen. Alt Stralau, 17.2.2007

Segelfliegerdamm Ecke Königsheideweg in Berlin Treptow (Geoposition im letzten Bild der Serie) Völlig harmlos beginnt diese kleine Fotoserie. Dieses erste Bild ist im Kraftfahrer- oder Verkehrsplanermodus geschossen. Eine abknickende Vorfahrt ist keine Seltenheit. Doch halt, hat man da nicht etwas vergessen? ... 7.2.2007
Thomas Wendt
1146 800x600 Px, 07.02.2007
Man hat .. der Radfahrer darf hier auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg fahren. Es handelt sich hier nicht um eine Altlast, sondern um einen Neubau aus dem Jahre 2004/05. Von allen Wegen ist der Radweg immer noch der mit der schlechtesten Oberfläche.
Thomas Wendt
1073 800x600 Px, 07.02.2007
Vom Fußweg aus ist irgendwie alles klar. Ein Meter hinter dem Haltestellenschild wird die abknickende Vorfahrt bekanntgegeben.
Thomas Wendt
993 800x600 Px, 07.02.2007
Für den Radfahrer sieht das so aus. Das Schild ist knapp vor der Kreuzung zu erkennen. Wer ab und zu in der Stadt radfährt, weiss, dass man in dieser Situation etwas anderes im Kopf hat als ein Straßenschild an einer wirklich fiesen Stelle. Man beobachtet den Verkehr und nimmt potentielle Vorfahrtnehmer wahr, insbesondere wenn man kurz vor der Kreuzung so gut versteckt fährt wie hier. Und heute geschah dann ein schwerer Unfall an dieser Stelle. Eine Radfahrerin wurde von einem abbiegenden Bus umgefahren, mehrere Meter mitgeschleift und schwer verletzt. Die Berliner Polizei sieht den Fehler bei der Radlerin: "[...]Dabei bemerkte sie nicht den neben ihr fahrenden Bus, der nach rechts der abknickenden Vorfahrt folgte.[...]" (Quelle:http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/72360/index.html) Doch gilt ein Schild, das an der Fahrbahn aufgestellt ist, für einen Radweg? Was ist mit solchen Radwegen, wo die Schilder, so wie hier - durch regulär parkende Fahrzeuge oder Hindernisse verdeckt sind? Begründet das Schild einen Nachrang für den Radweg, oder müsste hier ein "Vorfahrt beachten"-Schild aufgestellt werden? Fuhr die Frau gar nicht mehr auf dem ja hier endenden Radweg sondern auf der Fahrbahn? Dann hätte der Bus auf sie warten müssen. Nun ist die Berliner Polizei nicht für ihre verkehrsmittelneutrale Unfallberichtserstattung bekannt, aber etwas mehr Sorgfalt hätte ich mir gewünscht. Als Fazit kann man mitnehmen, dass diese Art der Radwegführung in Kombination mit abknickenden Vorfahrten nun wirklich ungünstig geraten ist. Der Verunglückten möchte ich auf diesem Wege unbekannterseits gute Besserung wünschen.
Thomas Wendt
1320  1 800x600 Px, 07.02.2007